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Häufig gestellte Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi)

Folgend finden Sie hilfreiche Antworten zum Thema unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Die Heizenergie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben, obwohl ich Heizkostenverteiler in der Wohnung verbaut habe. Wie findet hier die Umrechnung statt?

Laut Heizkostenverordnung muss der Energieverbrauch immer in kWh angegeben werden. Die Einheiten der HKV werden wie folgt umgerechnet: Ablesewert * Bewertungsfaktor * Basisempfindlichkeit. Es werden die Werte aller Heizkostenverteiler aufsummiert. Diese Berechnung soll näherungsweise die Heizenergie in kWh bestimmen. Hierbei handelt es sich aber um einen Vergleichswert, der nicht eins-zu-eins mit kWh Primärenergie verglichen werden darf.

Die Warmwasseraufbereitung wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben, obwohl meine Warmwasserzähler in Kubikmeter messen. Wie findet hier die Umrechnung statt?

Laut Heizkostenverordnung muss der Energieverbrauch immer in kWh angegeben werden. Die Kubikmeter werden wie folgt umgerechnet: Verbrauch in Kubikmeter aller Warmwasserzähler * 1,163 * (Vorlauftemperatur – 10 Grad Celsius) Diese Berechnung soll näherungsweise die Heizenergie in kWh bestimmen. Hierbei handelt es sich aber um einen Vergleichswert, der nicht eins-zu-eins mit kWh Primärenergie verglichen werden darf.

Wieso erhalte ich noch keinen Vorjahreswert?

Der Vorjahreswert kann erst ausgewiesen werden, sofern die unterjährige Verbrauchsinformation seit über einem Jahr erstellt wird und es zwischendurch keinen Nutzerwechsel gab.

Wieso erhalte ich noch keinen Vormonatswert?

Der Vormonatswert kann erst ausgewiesen werden, sofern die unterjährige Verbrauchsinformation zwei Monate in Folge ohne Nutzerwechsel erstellt worden ist.

Kann ich die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) kündigen?

Die uVI ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und soll Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren und dadurch nachhaltig für Einsparungen sorgen. Eine Kündigung einzelner Nutzeinheiten ist somit nicht möglich. Die uVI wird immer für alle Bewohner einer Liegenschaft erzeugt, sofern die gesetzliche Verpflichtung besteht und Ihre Hausverwaltung den Service beauftragt hat. Der Hausverwalter kann den Service für die gesamte Liegenschaft bei uns kündigen. 

Wieso enthält der Block Heizung oder Warmwasseraufbereitung den Hinweis "keine Daten"?

"Keine Daten" bedeutet, dass wir für die Erstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) keine oder unvollständige Messdaten zur Verfügung haben. Wir leiten automatisch eine Ursachenforschung ein, sodass wir Ihnen möglichst schnell wieder vollständige Daten zur Verfügung stellen können. 

Was bedeutet der Hinweis "keine zentrale Heizung" oder "keine zentrale Warmwasseraufbereitung"?

Beim Hinweis "keine zentrale Heizung" wird der Heizbetrieb nicht über eine Zentralheizung ausgeführt. Somit gibt es auch keine Messgeräte/Messwerte, die wir in den unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI) aufbereiten könnten. 

Beim Hinweis "keine zentrale Warmwasseraufbereitung" wird das Warmwasser nicht zentral aufbereitet. In der Regel wird das Warmwasser in solchen Anlagen dezentral in den einzelnen Wohnung erwärmt. Somit gibt es auch keine Messgeräte/Messwerte, die wir in den unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI) aufbereiten könnten. 

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Hecon Abrechnungssysteme GmbH

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