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Häufig gestellte Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi)

Folgend finden Sie hilfreiche Antworten zum Thema unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Die Heizenergie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben, obwohl ich Heizkostenverteiler in der Wohnung verbaut habe. Wie findet hier die Umrechnung statt?

Laut Heizkostenverordnung muss der Energieverbrauch immer in kWh angegeben werden. Die Einheiten der HKV werden wie folgt umgerechnet: Ablesewert * Bewertungsfaktor * Basisempfindlichkeit. Es werden die Werte aller Heizkostenverteiler aufsummiert. Diese Berechnung soll näherungsweise die Heizenergie in kWh bestimmen. Hierbei handelt es sich aber um einen Vergleichswert, der nicht eins-zu-eins mit kWh Primärenergie verglichen werden darf.

Die Warmwasseraufbereitung wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben, obwohl meine Warmwasserzähler in Kubikmeter messen. Wie findet hier die Umrechnung statt?

Laut Heizkostenverordnung muss der Energieverbrauch immer in kWh angegeben werden. Die Kubikmeter werden wie folgt umgerechnet: Verbrauch in Kubikmeter aller Warmwasserzähler * 1,163 * (Vorlauftemperatur – 10 Grad Celsius) Diese Berechnung soll näherungsweise die Heizenergie in kWh bestimmen. Hierbei handelt es sich aber um einen Vergleichswert, der nicht eins-zu-eins mit kWh Primärenergie verglichen werden darf.

Wieso erhalte ich noch keinen Vorjahreswert?

Der Vorjahreswert kann erst ausgewiesen werden, sofern die unterjährige Verbrauchsinformation seit über einem Jahr erstellt wird und es zwischendurch keinen Nutzerwechsel gab.

Wieso erhalte ich noch keinen Vormonatswert?

Der Vormonatswert kann erst ausgewiesen werden, sofern die unterjährige Verbrauchsinformation zwei Monate in Folge ohne Nutzerwechsel erstellt worden ist.

Kann ich die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) kündigen?

Die uVI ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und soll Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren und dadurch nachhaltig für Einsparungen sorgen. Eine Kündigung einzelner Nutzeinheiten ist somit nicht möglich. Die uVI wird immer für alle Bewohner einer Liegenschaft erzeugt, sofern die gesetzliche Verpflichtung besteht und Ihre Hausverwaltung den Service beauftragt hat. Der Hausverwalter kann den Service für die gesamte Liegenschaft bei uns kündigen. 

Unsere Kontaktdaten

Hecon Abrechnungssysteme GmbH

Maieräckerstr. 13
72108 Rottenburg am Neckar

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Telefax: 0 74 72 / 96 32 - 99

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Sind Sie Wohnungseigentümer oder Mieter? Dann wenden Sie sich bitte bei Rückfragen an Ihre Hausverwaltung bzw. Ihren Vermieter.

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