Energieausweis. Ganz einfach für Sie.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde erstmals die Ausstellung von Energieausweisen zur Pflicht gemacht.
Dadurch wurde ein einfaches Mittel zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden geschaffen.
Zum 1. Mai 2021 gelten die neuen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Merkmale zusammengestellt.
Energieausweis. Verbrauchsbasiert.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Energieausweise geben transparent Auskunft über den Energieverbrauch von Gebäuden. Dadurch sollen Kauf- oder Mietinteressenten von Wohnungen eine objektive Information über den Energieverbrauch eines Gebäudes bekommen. Außerdem soll der Gebäudeeigentümer damit zu energetisch wirksamen Modernisierungen motiviert werden.
Ein verbrauchsbasierter Energieausweis wird auf Basis der in den letzten 3 Jahren angefallenen Energieverbrauchswerte berechnet.
Neue Anforderungen an Energieausweise
Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis nun bereits bei der Besichtigung einer Wohnung vorlegen. In kommerziellen Immobilienanzeigen müssen außerdem bereits bestimmte Informationen enthalten sein.
Ein Gebäudefoto ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun zwingend vorgeschrieben und wird auf dem Energieausweis dargestellt. Energetische Sanierungen werden zusätzlich noch umfangreicher abgefragt. Dadurch steigt die Qualität der Modernisierungsempfehlungen nochmal.
Effizienzklassen und Emissionskennwert
Die energetischen Kennwerte werden nicht nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch).
Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.11.2020 ist auf Energieausweisen zusätzlich ein Emissionskennwert für Treibhausgase mit anzugeben.
Datenerfassungsblatt
Zur Beauftragung schicken Sie uns das Datenerfassungsblatt bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wir senden Ihnen gerne ein vorausgefülltes Formular zur Erstellung ihres Energieausweises mit den Daten der Liegenschaft.
Sie finden das Datenerfassungsblatt außerdem weiter unten auf der Seite bei den Downloads.
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