Nach der neuen Heizkostenverordnung 2009 muss ab dem 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler gemessen werden.
Nur wenn die Erfassung der Wärmemenge mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden ist, erlaubt der Gesetzgeber weiterhin eine rechnerische Ermittlung. Wir empfehlen auf jeden Fall rechtzeitig den Einbau eines Wärmezählers, um die Erwärmung des Warmwassers zu messen.
Der Wärmezähler für die Warmwasserbereitung (WWB) wird in die Speicherladeleitung zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher eingebaut (siehe Bild). Beim Einsatz von Heizkostenverteiler wird zur exakten Kostentrennung ein zusätzlicher Wärmezähler für die Erfassung der Heizungsenergie empfohlen.
Rüsten Sie Ihre Anlage rechtzeitig um, damit auch nach der Übergangsfrist eine gesetzeskonforme Abrechnung erstellt werden kann. Wir beraten Sie gerne!