Mit dem 1. August 2017 tritt die bereits seit einigen Jahren diskutierte AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) in Kraft. Mit der neuen gesetzlichen Regelung gelten für private Öltankbesitzer zukünftig höhere Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit ihrer Anlage.
Zu den Standards zählen eine einmalige Überprüfung für Neuanlagen bei Inbetriebnahme sowie neue technische Regeln für Bestandsanlagen. Außerdem dürfen bundesweit nur noch zertifizierte Fachbetriebe Heizöltanks über 1.000 Liter betreuen. Wer einen älteren Öltank besitzt, ist auch weiterhin zur selbständigen Kontrolle angehalten. Eine freiwillige Überprüfung durch einen Sachverständigen wird jedoch vom Bundesverband Lagerbehälter e.V. empfohlen.