Für die Trinkwasseranlagen in vielen Mehrfamilienhäusern gilt eine Untersuchungspflicht auf Legionellen, die seit Dezember 2012 gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung vorgeschrieben ist. Nachdem die erste Prüfung bis zum 31.12.2013 durchgeführt werden musste, sollte nun dringend die Wiederholungsprüfung beauftragt werden.
Betroffen sind alle Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten, von denen mindestens eine vermietet ist. Außerdem müssen Duschen vorhanden sein und entweder der zentrale Trinkwasserspeicher mehr als 400 Liter Inhalt aufweisen oder die längste Leitung zwischen Trinkwasserspeicher und der Zapfstelle mindestens drei Liter Inhalt haben. Nähere Informationen finden Sie im Bereich Trinkwasseruntersuchung.