Dadurch kommen einige Neuerungen auf Gebäudeeigentümer und Hausverwalter zu. Insbesondere die sogenannte Anzeigepflicht gemäß § 32 MessEG gehört zu den wesentlichen Änderungen.
Als Ihr Partner für die Wärmekostenabrechnung übernehmen wir den MeldeService beim zuständigen Eichamt für Geräte, die in einem Hecon Miet- oder GarantieService-Vertrag enthalten sind. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos.
Außerdem ist in § 31 und 33 des MessEG auch geregelt, dass ungeeichte Messgeräte nicht in der Abrechnung verwendet werden dürfen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot zum Nacheichungsaustausch dieser Geräte auf Mietbasis.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Dienstleistungen.