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Neues Mess- und Eichgesetz

Am 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit den entsprechenden Rechtsverordnungen in Kraft getreten.

Dadurch kommen einige Neuerungen auf Gebäudeeigentümer und Hausverwalter zu. Insbesondere die sogenannte Anzeigepflicht gemäß § 32 MessEG gehört zu den wesentlichen Änderungen.

Als Ihr Partner für die Wärmekostenabrechnung übernehmen wir den MeldeService beim zuständigen Eichamt für Geräte, die in einem Hecon Miet- oder GarantieService-Vertrag enthalten sind. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos.

Außerdem ist in § 31 und 33 des MessEG auch geregelt, dass ungeeichte Messgeräte nicht in der Abrechnung verwendet werden dürfen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot zum Nacheichungsaustausch dieser Geräte auf Mietbasis.

Nähere Informationen finden Sie im Bereich Dienstleistungen.

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Hecon Abrechnungssysteme GmbH

Maieräckerstr. 13
72108 Rottenburg am Neckar

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Telefax: 0 74 72 / 96 32 - 99

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Dienstag und Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr

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AbrechnungsService in vielen Regionen Südwestdeutschlands.

Von unserem Firmensitz in Rottenburg am Neckar aus sind wir in ganz Baden-Württemberg und Hessen tätig. Vom Bodensee über Stuttgart, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis bis nach Heilbronn und von Ulm über den Schwarzwald bis Karlsruhe und Freiburg. Auch in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Rhein-Main-Gebiet, von Frankfurt über Darmstadt bis nach Mannheim, sind wir für Sie da. Wir erstellen auch gerne Ihre Heizkostenabrechnung und kümmern uns um Ihre Messgeräte.

Unser AbrechnungsService-Team ist sicher auch in Ihrer Nähe unterwegs. Fragen Sie einfach bei uns an.