Die Novellierung aktualisiert die noch aus dem Jahre 1988 stammenden Regelungen über die Freisetzung von Emissionen in kleineren und mittleren Feuerungsanlagen.
Durch die Verordnung werden in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe erfasst, wie z.B. Kamin- und Pelletsöfen sowie Heizkamine, die zumeist als Zusatzheizung zu den zentralen Öl- und Gasheizungen aufgestellt sind.
Vorranging sollen dabei die Anforderungen an den verbesserten Stand der Technik Emissionsminderung angepasst werden, um den technischen Weiterentwicklungen seit 1988 Rechnung zu tragen. Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden.