Die seit 1. Mai 2014 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt auch einige Änderungen für den Energieausweis vor. So werden zusätzlich zu der Skala von grün bis rot nun auch neun Effizienzklassen ähnlich wie bei Elektrogeräten zugeordnet. Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig schon bei Besichtigungen vorlegen und auch in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Informationen des Energieausweises angegeben werden. Bereits erstellte Energieausweise behalten aber ihre Gültigkeit.
Wir erstellen Ihnen gerne verbrauchsbasierte Energieausweise für Ihre Liegenschaft. Nähere Infos im Bereich Dienstleistungen.