Statt das Bundesmodell zu nutzen, will Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hierfür hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein „modifiziertes Bewertungsmodell″ verabschiedet.
Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer bilden.
Da die Gebäudefläche bei dem neuen Bodenwertmodell keine Rolle spielt, sollen Eigentümer von Wohngebäuden künftig weniger belastet werden, während die Steuer für Brachflächen in Wohngebieten steigen soll. Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann sei das neue Gesetz einfach, bürokratiearm und transparent.