Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Unter anderem gelten nach einer Übergangsfrist ab 01.05.2021 auch Änderungen für den verbrauchsbasierten Energieausweis.
Der bisher rein datenbasierte verbrauchsbasierte Energieausweis wird ab diesem Zeitpunkt um eine Begehung erweitert. Alternativ kann auch ein Gebäudefoto zur Verfügung gestellt werden, welches dann auf dem Energieausweis dargestellt wird. Energetische Sanierungen müssen zudem detaillierter angegeben werden. Dadurch steigt die Qualität der Modernisierungsempfehlungen nochmals.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Energieausweis.