Der am 1. Oktober 2014 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes beinhaltet neben der "Mietpreisbremse" auch die Einführung des sogenannten "Bestellerprinzips" bei Maklerverträgen.
Hierdurch soll gewährleistet werden, dass nur derjenige den Makler bezahlt, der diesen auch beauftragt hat. Bisher war es üblich, dass der zukünftige Mieter bei der Vermittlung der Wohnung auch die anfallende Maklergebühr bezahlt hat. Obwohl in der Regel der Makler vom Vermieter beauftragt wurde.
Der Gesetzentwurf wird demnächst in den Bundestag eingebracht werden. Vermutlich werden dort nur noch ein paar kleinere Änderungen beschlossen werden. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich bereits am 1. Januar 2015.