Mit diesem Datum tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft, die unter anderem Verbesserungen für den Energieausweis vorsieht. Für Bestandsgebäude gelten außerdem die folgenden Änderungen:
Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel
Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Nach dem 1. Januar 1985 eingebaute Heizungsanlagen müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, die am Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Dämmung
Oberste Geschossdecken, die die Mindestanforderungen für die Dämmung nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 nachgerüstet werden. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder die Mindestanforderungen an die Dämmung erfüllt. Ausnahmen gelten, wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
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