Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 16.01.2018 über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Grundsteuer. Die Einheitswerte, an denen sich die Grundsteuer orientiert, basieren nämlich noch aus dem Jahr 1964 (in westdeutschen Bundesländern) und 1935 (in ostdeutschen Bundesländern). In den vergangenen 80 Jahren hat sich allerdings einiges getan.
Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich heute aus der Multiplikation von Grundstückswert (Einheitswert), Steuermessbetrag und Hebesatz. Die Höhe des Steuermessbetrags wird dabei teilweise von den Ländern festgelegt, der Hebesatz fällt in die Verantwortlichkeit der Kommunen.
Die zuständigen Richter ließen bereits zu Beginn der Verhandlung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erkennen. Bis zu einem Urteilsspruch können aber noch einige Monate vergehen.