Vermieter müssen seit 01.11.2016 keine Bescheinigung mehr ausstellen, wenn ihre Mieter ausziehen. Die vielfach als bürokratisch angesehene Regelung wurde durch das „Erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften“ wieder abgeschafft. Sie war genau vor einem Jahr eingeführt worden.
Eine Vermieterbescheinigung ist ab diesem Zeitpunkt nur noch beim Einzug erforderlich. Mit dieser Meldung muss sich der Mieter innerhalb zwei Wochen nach Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.