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Aufteilung von CO2-Kosten

Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten in Kraft getreten. Alle Abrechnungszeiträume, die ab diesem Tag beginnen, sind von dem Gesetz betroffen. Das neue Gesetz regelt die Aufteilung der entstandenen CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter und soll Anreize geben für energieeffizientes Verhalten der Mieter, sowie für Investitionen des Vermieters für klimaschonende Heizsysteme und zu energetischen Sanierungen. Bis 2022 wurden die Kosten komplett vom Mieter getragen.

Auf Wunsch nehmen wir die Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung für unsere Kunden vor. Alle relevanten Daten können in unseren Kostenformularen oder in unserem OnlineService an uns übermittelt werden.

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